SQARES AG

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Die Q-Plattform und die darüber bereitgestellten Module richten sich nicht an Verbraucher. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.

Die über die Plattform bereitgestellten Module — darunter TaxAI — sind Software. Sie erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung und ersetzen keine Prüfung durch eine berufsrechtlich befugte Person. Einzelheiten in § 3.

§ 1

Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der SQARES AG, Baarerstrasse 107, 6300 Zug, Schweiz (nachfolgend „SQARES") und dem Kunden über die Nutzung der Q-Plattform sowie der darüber bereitgestellten Module und Dienste.
  2. Die Angebote von SQARES richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie an entsprechende Rechtsträger nach schweizerischem Recht. Mit der Registrierung versichert der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. SQARES schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
  3. Zur Absicherung von Absatz 2 ist die Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bei der Registrierung Pflicht, sofern der Kunde seinen Sitz außerhalb der Schweiz hat. Stellt sich heraus, dass der Kunde entgegen seiner Versicherung als Verbraucher gehandelt hat, ist SQARES zur außerordentlichen Kündigung und zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn SQARES ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, soweit SQARES ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  5. Diese AGB gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2

Vertragsgegenstand

  1. SQARES betreibt die Q-Plattform, über die der Kunde nach Freischaltung auf einzelne Module zugreifen kann. Die Module sind eigenständige Anwendungen mit jeweils eigenem Funktionsumfang; welche Module verfügbar sind, ergibt sich aus der Plattform in ihrer jeweiligen Fassung.
  2. Die Leistung von SQARES besteht in der Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet für die Dauer des Vertrages. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation beim Kunden besteht nicht.
  3. Gegenstand und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend aus diesen AGB, der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Plattform und der gebuchten Stufe. Angaben in Werbematerialien, auf Websites, in Präsentationen oder in Gesprächen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung und keine Garantie, sofern sie nicht ausdrücklich und in Textform als solche bezeichnet werden.
  4. SQARES setzt zur Erbringung der Leistung Verfahren der künstlichen Intelligenz ein, insbesondere Sprachmodelle Dritter, die auf Systemen dieser Dritten ausgeführt werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass solche Verfahren nicht deterministisch arbeiten: gleiche Eingaben können zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, und Ergebnisse können sachlich unzutreffend, unvollständig oder erfunden sein — auch dann, wenn sie plausibel, vollständig oder rechnerisch stimmig erscheinen. SQARES nimmt von den einzelnen Ergebnissen keine Kenntnis, prüft sie nicht und kann ihre Richtigkeit nicht beurteilen. Dies ist keine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, sondern eine wesensmäßige Eigenschaft der Technologie.
  5. SQARES schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwertbarkeit der von der Software erzeugten Ergebnisse. Der Vertrag ist ein Mietvertrag über Software (§§ 535 ff. BGB); werkvertragliche Elemente sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  6. Die Plattform kann technische Funktionen für digitale Wertpapiere, Identitätsprüfung, Zahlungsabläufe, Verteilung und Abwicklung bereitstellen. Soweit nicht ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag anders geregelt, erbringt SQARES dadurch keine Bank-, Zahlungs-, Verwahr-, Vermittlungs-, Platzierungs-, Anlageberatungs- oder sonstige erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung und nimmt keine Kundengelder oder Finanzinstrumente zur Verwahrung entgegen.
§ 3

Keine Rechts- und Steuerberatung; Prüfpflicht des Kunden

  1. SQARES erbringt keine Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes, keine Wirtschaftsprüfung und keine Anlage-, Finanz- oder Rechtsberatung. Die Module sind Arbeitsmittel; sie treffen keine Entscheidungen und geben keine Empfehlungen ab, auf die sich der Kunde ohne eigene Prüfung verlassen dürfte.
  2. Sämtliche von der Software erzeugten Ergebnisse — insbesondere Buchungsvorschläge, Kontierungen, Auswertungen, Voranmeldungen, Abschlüsse, Entwürfe von Schreiben, Zusammenfassungen und Prüfhinweise — sind maschinell erzeugte Entwürfe ohne Gewähr. Sie sind vor jeder Verwendung, Weitergabe oder Einreichung durch eine fachlich und berufsrechtlich befugte Person — insbesondere einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt — zu prüfen und zu verantworten. Eine Einreichung bei Finanzbehörden, Gerichten, Registern oder sonstigen Dritten ohne diese Prüfung ist vertragswidrig.
  3. Der Kunde bleibt für die Einhaltung sämtlicher ihn treffender berufsrechtlicher, steuerlicher, handelsrechtlicher und aufsichtsrechtlicher Pflichten allein verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Erklärungspflichten sowie für die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit elektronischer Aufzeichnungen.
  4. Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz der Module in seinem Betrieb berufsrechtlich zulässig ist und dass er seine Mandanten, Kunden oder sonstigen Betroffenen in dem jeweils erforderlichen Umfang informiert und, soweit erforderlich, deren Einwilligung eingeholt hat.
  5. Die vorstehenden Absätze sind wesentliche Grundlage der Preisgestaltung. Eine Haftung von SQARES für Entscheidungen, die der Kunde auf Grundlage von Ergebnissen der Software trifft, ist nach Maßgabe des § 15 ausgeschlossen.
  6. Der Kunde gewährleistet eine angemessene menschliche Aufsicht über den Einsatz der Module. Er setzt die Plattform nicht für nach anwendbarem Recht verbotene KI-Praktiken und nicht für ausschließlich automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung gegenüber Personen ein, sofern ein solcher Einsatz nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich geprüft wurde.
§ 4

Registrierung, Konto und Vertragsschluss

  1. Die Nutzung setzt die Einrichtung eines Kontos auf der Q-Plattform voraus. Der Kunde hat die abgefragten Angaben vollständig und zutreffend zu machen und bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Kontos oder auf Freischaltung eines Moduls besteht nicht; SQARES kann die Einrichtung und die Freischaltung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  2. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt mit der Bestätigung der Registrierung durch SQARES zustande, spätestens mit der erstmaligen Freischaltung eines Moduls. Der Vertrag über ein einzelnes Modul kommt mit dessen Freischaltung durch SQARES zustande.
  3. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die über sein Konto vorgenommen werden, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung hat der Kunde SQARES unverzüglich zu unterrichten und das Passwort zu ändern.
  4. Ein Konto ist personengebunden. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte — auch innerhalb des Unternehmens des Kunden — ist unzulässig, soweit nicht die gebuchte Stufe ausdrücklich mehrere Nutzer vorsieht. Für jeden weiteren Nutzer ist ein eigener Zugang erforderlich.
  5. SQARES ist berechtigt, zum Nachweis der Unternehmereigenschaft und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten geeignete Nachweise zu verlangen und den Zugang bis zu deren Vorlage auszusetzen.
§ 5

Module, Stufen und Freischaltung

  1. Der Zugang zu einem Modul setzt dessen ausdrückliche Freischaltung für das Konto des Kunden voraus. Ohne Freischaltung besteht kein Zugriffsrecht; das bloße Bestehen eines Kontos begründet keinen Anspruch auf ein Modul.
  2. Module werden in Stufen angeboten. Die Stufe bestimmt den Funktionsumfang und die Vergütung. Ein Wechsel der Stufe wirkt für die Zukunft; bereits abgerechnete Zeiträume bleiben unberührt.
  3. Für Module, die zur Selbstbedienung freigegeben sind, erfolgt die Freischaltung automatisch, sobald ein Zahlungsweg nach § 9 hinterlegt und vom Zahlungsdienstleister bestätigt ist. Für alle übrigen Module — insbesondere solche mit individueller Leistungserbringung — erfolgt die Freischaltung erst nach gesonderter Vereinbarung.
  4. SQARES ist berechtigt, den Zugang zu einem Modul zu sperren, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, die in § 9 genannte Obergrenze erreicht ist oder ein begründeter Verdacht auf rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung besteht. Die Sperrung lässt die Vergütungspflicht für den vertragsgemäß erbrachten Teil unberührt.
  5. SQARES ist berechtigt, einzelne Module mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende einzustellen. In diesem Fall endet der Vertrag über das betroffene Modul zu diesem Zeitpunkt; im Voraus gezahlte Vergütung für den nicht genutzten Zeitraum wird anteilig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
§ 6

Nutzungsrechte

  1. SQARES räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die freigeschalteten Module im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
  2. Nicht gestattet sind insbesondere: die Überlassung an Dritte, die Nutzung für Dritte im Wege des Rechenzentrumsbetriebs oder vergleichbarer Modelle, die Vervielfältigung über den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinaus, die Bearbeitung, Dekompilierung oder Rückentwicklung der Software, die Entfernung oder Veränderung von Urheberrechtsvermerken sowie der automatisierte Abruf von Inhalten oder Funktionen außerhalb der dafür vorgesehenen Schnittstellen.
  3. Die Nutzung der Module oder ihrer Ergebnisse zum Training, zur Bewertung oder zur Nachbildung von Systemen der künstlichen Intelligenz ist untersagt, soweit sie nicht der vertragsgemäßen eigenen Verwendung der Ergebnisse dient.
  4. Sämtliche Rechte an der Plattform, den Modulen, deren Gestaltung, Dokumentation und den zugrunde liegenden Verfahren verbleiben bei SQARES oder ihren Lizenzgebern. Der Vertrag begründet keine Rechte an Marken, Kennzeichen oder Geschäftsgeheimnissen von SQARES.
  5. An den vom Kunden eingebrachten Inhalten und an den daraus erzeugten Ergebnissen erwirbt SQARES keine Rechte, die über das zur Vertragserfüllung Erforderliche hinausgehen. SQARES ist berechtigt, Nutzungsdaten in aggregierter und anonymisierter Form, die keinen Rückschluss auf den Kunden oder betroffene Personen zulassen, zur Verbesserung und Absicherung der Dienste auszuwerten.
§ 7

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm eingebrachten Inhalte, Daten und Weisungen allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zu deren Nutzung berechtigt ist und dass durch die Einbringung und Verarbeitung keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte, verletzt werden.
  2. Der Kunde stellt die für die Nutzung erforderliche technische Umgebung — insbesondere Internetzugang, aktuelle Browser und geeignete Endgeräte — auf eigene Kosten und eigenes Risiko bereit.
  3. Der Kunde unterlässt jede Nutzung, die geeignet ist, die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Integrität der Plattform zu beeinträchtigen. Untersagt sind insbesondere das Einbringen von Schadsoftware, das Umgehen von Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen, Lasttests ohne vorherige Abstimmung sowie jede automatisierte Nutzung, die über den üblichen Gebrauch hinausgeht.
  4. Der Kunde bringt keine Inhalte ein, deren Verarbeitung ihm rechtlich untersagt ist. Bringt der Kunde Daten ein, die einem besonderen Schutz unterliegen — insbesondere Daten, die einem Berufsgeheimnis unterfallen —, versichert er, die dafür erforderlichen Voraussetzungen geschaffen zu haben; § 18 gilt ergänzend.
  5. Erkennt der Kunde einen Mangel, eine Störung oder ein offensichtlich unzutreffendes Ergebnis, hat er dies SQARES unverzüglich in Textform anzuzeigen und an der Eingrenzung mitzuwirken. Unterlässt er dies, kann er sich auf daraus entstandene Nachteile nicht berufen.
  6. Der Kunde hat die Ergebnisse der Module vor jeder Verwendung nach § 3 Absatz 2 zu prüfen. Diese Prüfung ist eine Hauptobliegenheit des Kunden.
§ 8

Vergütung und Preise

  1. Die Vergütung setzt sich je nach Modul aus einer Grundvergütung für die gebuchte Stufe und einer verbrauchsabhängigen Vergütung für die Inanspruchnahme der KI-gestützten Verarbeitung zusammen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Nutzung in der Plattform hinterlegte Preisliste.
  2. Sämtliche Preise verstehen sich netto, also ohne Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen, soweit sie gesetzlich anfällt. Bei Kunden mit Sitz außerhalb der Schweiz weist SQARES keine Umsatzsteuer aus; die Steuerschuld geht nach den jeweils anwendbaren Vorschriften auf den Kunden über (Reverse-Charge-Verfahren). Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zutreffend anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden aus unrichtigen oder unterlassenen Angaben haftet der Kunde.
  3. Die verbrauchsabhängige Vergütung wird auf Grundlage der von SQARES erfassten Verarbeitungseinheiten berechnet. Die Aufzeichnungen von SQARES sind maßgeblich, soweit der Kunde nicht deren Unrichtigkeit nachweist. Der Kunde kann den laufenden Verbrauch jederzeit in seinem Konto einsehen.
  4. Erfolgt die Erfassung in Fremdwährung, rechnet SQARES zu einem regelmäßig aktualisierten Kurs zuzüglich eines Zuschlags zur Abdeckung von Kursschwankungen und Umrechnungskosten um. Der angewandte Kurs wird im Zeitpunkt der Verbuchung festgeschrieben.
  5. SQARES ist berechtigt, die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende in Textform anzupassen. Erhöht sich die Grundvergütung um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Preis zu Beginn des laufenden Vertragsjahres, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Anpassung mit Wirkung zu deren Zeitpunkt kündigen. Auf dieses Recht wird SQARES in der Mitteilung hinweisen. Anpassungen der verbrauchsabhängigen Vergütung, die auf Preisänderungen vorgelagerter Anbieter beruhen, kann SQARES mit einer Frist von zwei Wochen weitergeben.
  6. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt. Der Kunde erklärt sich mit der elektronischen Rechnungsstellung einverstanden.
§ 9

Zahlungsweg, Guthaben und Einzug

  1. Die Nutzung kostenpflichtiger Module setzt voraus, dass der Kunde einen Zahlungsweg hinterlegt hat und dieser vom Zahlungsdienstleister bestätigt ist. Ohne bestätigten Zahlungsweg besteht kein Zugriff.
  2. Zur Abwicklung setzt SQARES einen Zahlungsdienstleister ein. Die Zahlungsdaten werden ausschließlich bei diesem erhoben und gespeichert; SQARES erhält und speichert keine vollständigen Karten- oder Kontodaten. Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters.
  3. Mit dem Hinterlegen erteilt der Kunde SQARES die Ermächtigung, das hinterlegte Zahlungsmittel für die nach diesem Vertrag geschuldete Vergütung zu belasten. Der Umfang dieser Ermächtigung — insbesondere Zeitpunkt, Häufigkeit und Ermittlung des Betrages — ergibt sich aus der gesondert erteilten Zustimmung, die der Kunde beim Hinterlegen bestätigt und die im Konto dokumentiert wird.
  4. Die Belastung erfolgt verbrauchsabhängig und unregelmäßig: sobald der offene Betrag den im Konto ausgewiesenen Schwellenwert erreicht, im Übrigen einmal monatlich. Beträge unterhalb einer im Konto ausgewiesenen Untergrenze werden in den Folgemonat vorgetragen. Beim erstmaligen Hinterlegen wird ein geringer Betrag belastet und dem Guthaben des Kunden gutgeschrieben.
  5. Der Kunde kann Guthaben im Voraus einzahlen. Guthaben wird vorrangig auf entstehenden Verbrauch angerechnet. Guthaben ist nicht verzinslich und wird nicht ausgezahlt, soweit nicht der Vertrag endet und ein Restbetrag verbleibt; in diesem Fall wird der Restbetrag auf Anforderung erstattet.
  6. Für jedes Konto gilt eine Obergrenze für den unbezahlten Betrag. Wird sie erreicht, wird die Nutzung bis zum Ausgleich ausgesetzt. Die Obergrenze dient allein der Begrenzung des Ausfallrisikos von SQARES; sie begründet keinen Anspruch des Kunden auf Kredit und keine Zusage, die Nutzung bis zu ihrem Erreichen zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Erhöhung besteht nicht.
  7. Scheitert eine Belastung, ist SQARES berechtigt, den Zugang auszusetzen und die entstandenen Kosten des Zahlungsdienstleisters weiterzuberechnen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der hinterlegte Zahlungsweg durchgehend gültig und gedeckt ist.
§ 10

Zahlungsverzug, Aufrechnung, Zurückbehaltung

  1. Rechnungen sind ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von zehn Tagen nach Fälligkeit zahlt.
  2. Im Verzugsfall schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
  3. Bei Verzug mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung ist SQARES berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen, soweit die Sperrung vom Kunden zu vertreten ist.
  4. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 11

Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Leistung

  1. SQARES bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit, soweit nicht ausdrücklich und in Textform ein Verfügbarkeitsgrad vereinbart ist. Ein solcher ist in diesen AGB nicht vereinbart.
  2. Nicht als Nichtverfügbarkeit gelten Zeiten geplanter Wartung, Zeiten der Nichtverfügbarkeit aus Gründen, die SQARES nicht zu vertreten hat — insbesondere Ausfälle von Vorleistungen Dritter, des Internets oder der technischen Einrichtungen des Kunden — sowie Zeiten, in denen der Zugang aus einem in diesen AGB genannten Grund gesperrt ist.
  3. SQARES ist berechtigt, Funktionsumfang, Gestaltung und technische Umsetzung der Module weiterzuentwickeln und zu ändern, soweit dies den Vertragszweck nicht gefährdet und der Kunde dadurch nicht unzumutbar benachteiligt wird. Dies gilt insbesondere für den Austausch eingesetzter Sprachmodelle und für Anpassungen, die aus rechtlichen oder sicherheitstechnischen Gründen erforderlich sind.
  4. Wird eine Funktion, auf die der Kunde in erheblichem Umfang angewiesen ist, ersatzlos eingestellt, kann der Kunde den betroffenen Modulvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 12

Leistungen Dritter und Abhängigkeiten

  1. SQARES erbringt ihre Leistung unter Einsatz von Vorleistungen Dritter, insbesondere von Anbietern von Sprachmodellen, Rechenzentrums-, Zahlungs- und Versanddiensten. Diese Vorleistungen stehen nicht in der Verfügungsgewalt von SQARES.
  2. Fallen solche Vorleistungen aus, werden sie eingeschränkt, verändert, verteuert oder eingestellt, ist SQARES berechtigt, die betroffene Leistung anzupassen, auf einen gleichwertigen Anbieter umzustellen oder — wenn eine Fortführung zu zumutbaren Bedingungen nicht möglich ist — den betroffenen Modulvertrag mit angemessener Frist zu kündigen. Eine Haftung für Ausfälle und Änderungen solcher Vorleistungen ist nach Maßgabe des § 15 ausgeschlossen.
  3. Soweit der Kunde Inhalte an Schnittstellen Dritter übermittelt oder Ergebnisse außerhalb der Plattform weiterverwendet, gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. SQARES übernimmt hierfür keine Verantwortung.
§ 13

Datensicherung

  1. SQARES führt Sicherungen im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs durch. Diese dienen der Wiederherstellung des Systembetriebs und stellen keine Archivierung für den Kunden dar. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datenbestände besteht nicht.
  2. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und hat in angemessenen Abständen eigene Sicherungen anzufertigen, die eine Wiederherstellung mit vertretbarem Aufwand ermöglichen. Er hat insbesondere die ihn treffenden Aufbewahrungspflichten eigenverantwortlich zu erfüllen; die Plattform ist kein Archivsystem im Sinne dieser Pflichten.
  3. Bei Verlust von Daten haftet SQARES nach Maßgabe des § 15 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 14

Mängelrechte

  1. SQARES überlässt die Software in dem Zustand, in dem sie sich bei Vertragsschluss befindet, und erhält sie während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Maßstab ist die Leistungsbeschreibung nach § 2 Absatz 3.
  2. Ein Mangel liegt nicht vor bei Abweichungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch nur unerheblich beeinträchtigen, bei Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden oder Dritter, bei unsachgemäßer Nutzung sowie bei den in § 2 Absatz 4 beschriebenen Eigenschaften KI-gestützter Verfahren.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen. Im Übrigen gilt § 15.
  4. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen und so zu beschreiben, dass eine Nachvollziehung möglich ist.
  5. Ein Recht des Kunden zur Selbstvornahme nach § 536a Absatz 2 BGB besteht nur, wenn SQARES mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist und der Kunde SQARES zuvor eine angemessene Frist gesetzt hat.
§ 15

Haftung

  1. SQARES haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SQARES nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht — also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung nach Absatz 2 ist der Höhe nach begrenzt auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Modul gezahlt hat, höchstens jedoch auf 25.000 EUR je Schadensfall und 50.000 EUR für alle Schadensfälle eines Vertragsjahres.
  4. Im Rahmen der Absätze 2 und 3 ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Rufschädigung, Ansprüche Dritter sowie für Bußgelder und Sanktionen ausgeschlossen.
  5. SQARES haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde ein Ergebnis der Software entgegen § 3 Absatz 2 und § 7 Absatz 6 ungeprüft verwendet, weitergibt oder einer Behörde vorlegt. Dasselbe gilt für Schäden aus der Verletzung berufsrechtlicher Pflichten des Kunden.
  6. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von SQARES sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
  7. Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 1; dort gelten die gesetzlichen Fristen.
  8. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16

Freistellung

  1. Der Kunde stellt SQARES von sämtlichen Ansprüchen Dritter — einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung — frei, die gegen SQARES aufgrund der vom Kunden eingebrachten Inhalte, der Art seiner Nutzung oder der Verwendung der Ergebnisse — insbesondere ihrer ungeprüften Verwendung, Weitergabe oder Einreichung entgegen § 3 Absatz 2 und § 7 Absatz 6 — geltend gemacht werden.
  2. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung von Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten sowie für Ansprüche von Mandanten, Kunden oder sonstigen Betroffenen des Kunden.
  3. Die Freistellungspflicht entfällt, soweit der Kunde den Anspruch nicht zu vertreten hat. SQARES wird den Kunden über die Inanspruchnahme unverzüglich unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben; SQARES wird ohne Zustimmung des Kunden keine Anerkenntnisse abgeben, es sei denn, sie ist dazu rechtlich verpflichtet.
§ 17

Höhere Gewalt

  1. SQARES ist von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit die Leistung durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von SQARES liegen und die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abgewendet werden können.
  2. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terroranschläge, hoheitliche Maßnahmen, Epidemien, Arbeitskämpfe, großflächige Ausfälle der Strom- oder Telekommunikationsversorgung, Angriffe auf die Informationstechnik sowie Ausfall, Einschränkung oder Einstellung wesentlicher Vorleistungen Dritter, insbesondere von Anbietern von Sprachmodellen und Rechenzentrumsleistungen.
  3. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
§ 18

Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Berufsgeheimnis

  1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Informationen zur Verarbeitung durch SQARES enthält die Datenschutzerklärung.
  2. Soweit SQARES personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser Vertrag geht diesen AGB in Fragen der Auftragsverarbeitung vor. Ohne wirksamen Vertrag über die Auftragsverarbeitung ist die Einbringung personenbezogener Daten Dritter nicht gestattet.
  3. Der Kunde ist im Verhältnis zu SQARES Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts. Er allein entscheidet über Zulässigkeit, Zweck und Mittel der Verarbeitung der von ihm eingebrachten Daten und ist für die Rechtsgrundlage sowie für die Information der Betroffenen verantwortlich.
  4. Unterliegt der Kunde einem Berufsgeheimnis — etwa nach § 203 StGB, § 62a StBerG oder § 43e BRAO — versichert er, dass er die dafür erforderlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung von SQARES als mitwirkende Person geschaffen hat und die ihm obliegenden Pflichten erfüllt, insbesondere zur Belehrung und zur Verpflichtung zur Verschwiegenheit. SQARES verpflichtet die eingesetzten Personen entsprechend.
  5. SQARES setzt zur Leistungserbringung Auftragsverarbeiter ein, auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Kunde erteilt hierzu seine allgemeine Genehmigung nach Art. 28 Absatz 2 DSGVO nach Maßgabe des Vertrages über die Auftragsverarbeitung.
§ 19

Vertraulichkeit

  1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zur Vertragserfüllung und machen sie Dritten nur zugänglich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht.
  2. Vertraulich sind alle als vertraulich bezeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Verfahren, Preise und Konditionen. Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.
  3. Die Pflicht besteht für die Dauer des Vertrages und drei Jahre darüber hinaus fort.
  4. SQARES ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen. Ohne Zustimmung erfolgt keine Nennung.
§ 20

Laufzeit, Kündigung und Folgen

  1. Der Vertrag über die Nutzung der Plattform läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  2. Für einzelne Module gelten die bei der Freischaltung vereinbarten Laufzeiten. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt Absatz 1 entsprechend. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich um die ursprüngliche Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt werden.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für SQARES insbesondere vor bei erheblichem Verstoß gegen § 6 oder § 7, bei Zahlungsverzug mit einem nicht unerheblichen Betrag trotz Mahnung, bei unrichtigen Angaben nach § 1 Absatz 2 oder bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.
  4. Kündigungen bedürfen der Textform.
  5. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das Nutzungsrecht. SQARES stellt die Daten des Kunden für 30 Tage nach Vertragsende zum Abruf bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Der Kunde ist für den rechtzeitigen Abruf verantwortlich. Eine darüber hinausgehende Bereitstellung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen Vergütung.
  6. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Beendigung unberührt und werden mit Vertragsende fällig.
§ 21

Änderungen dieser Bedingungen

  1. SQARES kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen, an eine geänderte Rechtsprechung oder an eine Weiterentwicklung des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Bedeutung des Schweigens wird SQARES in der Mitteilung gesondert hinweisen.
  3. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Bis dahin gelten die bisherigen Bedingungen fort.
  4. Änderungen, die den Kern der Leistung oder die Vergütung betreffen, bedürfen einer Vereinbarung; für Preisanpassungen gilt § 8 Absatz 5.
§ 22

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Zwingende Vorschriften des Rechts am Sitz des Kunden bleiben unberührt.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Zug, Schweiz. SQARES ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von SQARES.
  4. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von SQARES in Textform. SQARES ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung oder Veräußerung des betroffenen Geschäftsbereichs auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Erwerber zu übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung kündigen.
  5. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
  6. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken.
  7. Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen allein der Information.

Anbieter

SQARES AG
Baarerstrasse 107
6300 Zug, Schweiz

Handelsregister des Kantons Zug
UID: CHE-350.553.840
MWST-Nr.: CHE-350.553.840 MWST

Telefon: +41 41 5131 607
E-Mail: office@sqares.finance

Fassung 1.1 · Stand: 05.09.2026